Mittwoch, 21. April 2010
Petitionen, FDP und Amnesty
Hier spricht KasparHauser

Die ursprüngliche Petition hatte ich per e-mail an den Bundestag geschickt. Inhalt war das, was ich unter
"Der Beginn" hier veröffentlicht habe.

Bemerkenswert scheint mir, daß der Bundestag nicht für den Schutz des Grundgesetzes, speziell Art. 2 Abs. 2GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit), zuständig sein soll. Eine Rechtsquelle, die ich auch mehrfach telefonisch angefragt hatte, konnte dafür nicht genannt werden. Und ich denke, ich muß denen nichts glauben, was die nicht belegen.

Wie die FDP reagiert ist bezeichnend für unsere Politiker. Für die Petition in Berlin habe ich mich an Abgeordnete der Grünen und der Linken sowie Anfangs auch der CDU gewandt. Dies wird wohl das nächste Thema.

Sofern der Petitionsausschuß in Berlin darauf verweist, daß ich die Zeugen früher hätte benennen sollen ist zu entgegnen, diese waren der Staatsanwaltschaft aufgrund der Befragung des Eigentümers bekannt und AI hatte ja schon den Aufklärungsmangel gerügt.

https://www.dropbox.com/s/v9r44umcmvqh549/petitionsausschuss_bundestag.pdf



https://www.dropbox.com/s/0oxwlse1yxgn7o1/petitionsausschuss_berlin.pdf


Und hier das Schreiben von Amnesty International sowie die (überhebliche) Antwort der Staatsanwaltschaft.

https://www.dropbox.com/s/x36mwchp392f65n/amnesty.pdf


Fragen beantworte ich gerne.
KH

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