Samstag, 2. Juli 2016
Der direkte Weg zum Justizminister
Sehr geehrter Herr Justizminister Maas,
an Ihrem Tag der offenen Tür im August 2015 habe ich Ihnen von drei Rechtsverstößen Kenntnis gegeben: https://www.youtube.com/watch?v=p_Yy9ZvS6wc&list=PL93pILVuIzSFU7Cbz1gD9kaqNDn2iITym

Dabei ging es um Polizeigewalt (mein Blog: Polizeigewalt.blogger.de), Prozeßkosten die trotz gewährter PKH erhoben werden (Prozesskosten.blogger.de) sowie Rechtsbeugung durch LSG und BSG bei einer Rüge wegen überlanger Verfahrensdauer, die einfach als Klage umgedeutet wurde. Ein klarer Verstoß gegen §§ 17 und 17a GVG.

In Ihrem Haus sieht man keinen Handlungsbedarf. Daher wende ich mich wieder direkt an Sie, mit der Bitte, tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken

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Samstag, 16. April 2016
Meine Petition an das EU-Parlament, Stand 16.4.16
Sehr geehrte Damen und Herren,

sollten Sie die falsche Adresse für meine Beschwerde über die Behandlung meiner Petition vom 7.7.2015 sein, bitte ich um Weiterleitung
an die zuständige Stelle. Die Adresse habe ich, wie das Zitat aus EU-Info. Deutschland.

Ich habe folgende Einwände:

1. Es ist kein Datum der Entscheidung angegeben
2. Es ist keine Adresse für Mail oder Telefon angegeben.
3. Es gibt keine verifizierbare Begründung
4. Ich wurde nie befragt oder auch über den Fortgang informiert, wie offiziell versprochen


In der Petition können ein individuelles Ersuchen, eine Beschwerde, eine Bemerkung zur Anwendung von Gemeinschaftsrecht oder eine Aufforderung an das Europäische Parlament, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen, dargelegt werden. Solche Petitionen geben dem Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verletzungen der Rechte eines Unionsbürgers durch einen Mitgliedstaat, durch lokale Gebietskörperschaften oder durch eine sonstige Institution hinzuweisen.
Petitionen sind an das Europäische Parlament zu richten. Sie werden im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments behandelt. Der Ausschuss antwortet jedem Petenten und hält ihn über den Fortgang seiner Angelegenheit auf dem Laufenden. Je nach Sachlage kann der Petitionsausschuss zum Beispiel die Europäische Kommission auffordern, eine vorläufige Prüfung des Gegenstands vorzunehmen und Auskünfte über die Einhaltung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu übermitteln.


Meine Petition fällt nicht in den Tätigkeitsbereich der Union.
Dann fällt hiervon nichts in den Tätigkeitsbereich der Union:

1. Recht auf körperliche Unversehrtheit
2. Recht auf rechtliches Gehör
3. Recht auf umfassenden, effektiven und zeitnahen Rechtsschutz
4. Recht auf ein faires Verfahren
5. Recht auf Verfolgung von Straftätern:
a. Die Polizisten, die mich zum Krüppel gemacht haben
b. Die Polizisten, die Strafanzeige gegen mich gestellt habe, da also Verfolgung Unschuldiger
c. Die Polizisten, die vor dem Sozialgericht eindeutig gelogen haben
d. Die Staatsanwälte, die a. nicht verfolgt haben (Strafvereitelung im Amt)
e. Die Staatsanwälte, die b. nicht verfolgt haben (Strafvereitelung im Amt)
f. Die Staatsanwälte, die c. nicht verfolgt haben.
g. Der Justizsenator (Heilmann) und der Justizminister (Maas), die gegen diese Straftäter nicht vorgegangen sind.
(Herrn Maas hatte ich an seinem tdot im Aug. 2015 informiert: https://www.youtube.com/watch?v=p_Yy9ZvS6wc&list=PL93pILVuIzSFU7Cbz1gD9kaqNDn2iITym )
h. Verletzung meiner Würde, da die Polizisten entgegen der Wahrheit behaupteten, es hätte sich im Bordel zugetragen (siehe Protokolle vom Sozialgericht), dagegen mußte ich
mich verwehren und bin deswegen auch einige Male in Foren beleidigt worden. Dies hätte übrigens vermieden werden können, wenn die Kripo/Staatsanwaltschaft
ordentlich den Sachverhalt aufgeklärt hätten und z. B. den Ort besichtigt hätten und einen Prostitutionsnachweis angefordert hätten. Haben sie nicht,
waren zu faul bzw. wollten "Kollegen" decken. Amnesty hatte ja die mangelnde Sachverhaltsaufklärung gerügt, aber auch dies erfolglos.

6. Recht auf zeitnahen Rechtsschutz. So sind also die Verfolgung der Straftäter unterblieben und 5a und 5b sind verjährt, 5c noch nicht.
Aber ich habe auch immer noch keine Opferrente erhalten und kein Schmerzensgeld, da sowohl das Sozialgericht, als auch das
Landgericht Berlin mir meine Rechte vorenthalten durch Verschleppung und Rechtsbeugung (das LG hatte behauptet, es sei eine Autoimmunkrankheit
und mir die PKH verweigert. Hiergegen ist mein Anwalt, Herr RA Peter erfolgreich vorgegangen).

7. Recht auf Hilfe aus der Politik gemäß deren Eid. Diese ist nicht erfolgt, siehe 5g.
Der Petionsausschuß Berlin hatte meine Petition sechs Mal abgelehnt.
Der Menschenrechtsbeauftragte im Bundestag, damals Herr Tom König, hat seine Hilfe abgelehnt, ebenso die
Menschenrechtsbeauftragte der EU.



Und all dies soll nicht in den Tätigkeitsbereich der Union fallen?
Das bitte ich mir dann doch etwas näher zu erläutern und mir dann auch Beispiele zu nennen, für was
die Union dann noch zuständig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken




Hier die ursprüngliche Petition vom 7.7.15

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin deutscher Staatsangehöriger und reiche diese Petition ein, da ich in meinem Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wurde und die Täter nicht bestraft wurden, also mein Recht auf rechtliches Gehör, umfassenden, effektiven und zeitnahen Rechtsschutz und ein faires Verfahren verletzt wurde.

Ich wurde am 20.2.08 von zwei Polizisten in Zivil in einem thailändischen Massagesalon grundlos, rechtswidrig und unverhältnismäßig brutal angegriffen, so daß ich seit dem stark gehbehindert bin: Ich habe alles in meinem Blog: Polizeigewalt.blogger.de dokumentiert und werde hierauf hier zurückgreifen, um Ihnen die Situation möglichst übersichtlich zu belegen.

Allerdings ist natürlich im Laufe der Jahre einiges an Material zusammengekommen. Hier der Beginn mit meinem Gedächtnisprotokoll, meiner DAB und deren Umdeutung in eine Strafanzeige. Trotz meiner Proteste wurde die DAB nie als solche Bearbeitet. Sowie das Klageerzwingungsverfahren und die Ablehnung durch das Kammergericht. Die Gründe sehe ich als klare Rechtsbeugung: http://polizeigewalt.blogger.de/stories/1618963/

Glücklicherweise erhielt ich vom Weißen Ring den Tipp, Opferrente zu beantragen. Dadurch wurden die Polizisten und weitere Zeugen vernommen mit gutem Protokoll, so daß klar ist, daß die Polizisten (zum Selbstschutz) gelogen haben. Das Gericht hat dann die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr geprüft bzw. bewertet: http://polizeigewalt.blogger.de/stories/2134451/ Die Protokolle habe ich dann für den Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses Berlin zusammengefaßt und kommentiert: http://polizeigewalt.blogger.de/stories/2289067/

Trotzdem hat der Petitionsausschuß meiner Petition nicht entsprochen - auch später wiederholt nicht, offensichtlich um die Polizisten zu decken: http://polizeigewalt.blogger.de/stories/2315610/

Auch die Staatsanwaltschaften in Berlin leugneten die Tat und auch die Lügen vor dem Sozialgericht: http://polizeigewalt.blogger.de/stories/2354117/ Meine Beschwerde über die Staatsanwaltschaften wurde bis heute nicht von dem Justizsenator - trotz mehrerer Mahnungen und anrufe - nicht beantwortet: http://polizeigewalt.blogger.de/stories/2424720/ Auch dies wurde vom Petitionsausschuß gedeckt: http://polizeigewalt.blogger.de/stories/2486766/ Ich hatte mich zwischenzeitlich auch mit weiteren Institutionen und Personen geschrieben, aber alles erfolglos.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Dieselstraße 15
12057 berlin

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Mittwoch, 4. November 2015
StA und Senator leugnen Straftaten
Hier spricht KasparHauser

Bitte meine Beschwerde vom 13.1.14 lesen und den Vorgang dazu:
https://www.dropbox.com/s/hblmwdwoxtli6i1/Senatsverw%2028_10_1015.pdf?dl=0

Die mangelnde Aufklärung wurde sogar von AI gerügt, aber folgenlos.
Die Polizisten hatte kein Recht, mich hinzuzuziehen, damit begann das Unrecht.
Dann war der Einsatz unverhältnismäßig brutal. Für den Einsatz von Gewalt gab es keinen Grund.
Und die Polizisten haben eindeutig und unleugbar vor dem SG gelogen, was auch eine Straftat ist.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat klar Strafvereitelung im Amt begangen.
Dies sollte an die Öffentlichkeit.
KH

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